Allgemeine Geschäftsbedingungen der Emil AG

1 Zweck und Geltungsbereich 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von der Emil AG mit Sitz in Dallenwil für Kunden erbracht werden. Vorbehalten bleiben ausschliesslich abweichende schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Emil AG durch die entsprechende Auftragserteilung. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie die SIA-Normen finden – soweit nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart – keine Anwendung.

2 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
Der Leistungsumfang des Auftrages von Emil AG wird mit dem Kunden schriftlich vereinbart (Vertrag, Detailprojekt und/oder Auftragsbestätigung). Der Auftrag wird fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Emil AG ist berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen ohne Weiteres und jederzeit geeignete Mitarbeiter oder andere geeignete Dritte (Hilfspersonen oder Substitute) beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von Emil AG tätig sind.

3 Anlagen und Installationen
Werden im Rahmen der Vertragsabwicklung Anlagen (Geräte) und Installationen dem Kunden bereitgestellt, dürfen an diesen Anlagen und Installationen keine Veränderungen oder Manipulationen vorgenommen werden. Für Manipulationen, Beschädigungen oder Abhandenkommen der Anlagen und Installationen haftet der Kunde unabhängig vom Verschulden. Die Sicherheit bei Veranstaltungen für Mensch, Tier, Umwelt sowie der Schutz des bereitgestellten Material (Anlagen und Installationen) ist alleinige Sache des Kunden. Emil AG haftet keinesfalls für die Rechtmässigkeit der Inhalte der Veranstaltung. Emil AG ist jederzeit berechtigt ohne Schadenersatzfolgen vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen mangelnder Sicherheit und/oder mangelnden Schutzes nicht vertretbar sein. Die Anlagen und Installationen verbleiben im Eigentum von Emil unter Ausschluss des Retentionsrechts, jede Abtretung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.

4 Haftung 
Der Kunde übermittelt Emil AG die sämtlichen zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen und haftet auch ohne Verschulden für den Mehraufwand infolge von unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen. Der Kunde hat Beanstandungen aus Lieferungen und Dienstleistungen von Emil AG unverzüglich zu rügen. Emil AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Emil AG haftet ausschliesslich für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit und ausschliesslich für direkte Schäden. Die Haftung namentlich für Folgeschäden und Personenschäden wird wegbedungen. Im Falle des Beizugs von anderen Personen zur Leistungserbringung (Substitution oder Hilfspersonen) haftet Emil AG nur für die gehörige Auswahl und Instruktion des Dritten. Der E-Mail-Verkehr erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte und unverschlüsselte Datenübertragungsnetze.  Emil AG lehnt jede Haftung für Schäden des Kunden ab, die aufgrund von Übertragungsfehlern, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen. Im Übrigen wird jegliche Haftung von Emil AG, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen.

5 Geheimhaltung und Schutzrechte 
Sämtliche dem Kunden im Rahmen der Offerte oder Auftragsabwicklung ausgehändigten oder zur Kenntnis gebrachten Daten und Informationen (wie Rohdaten, Renderings, Photos, Pläne, Zeichnungen usw.) verbleiben im Eigentum der Emil AG. Der Kunde darf diese Daten und Informationen nur im Rahmen des Offertverfahrens oder der Vertragserfüllung verwenden. Auch dürfen solche Daten und Informationen ohne schriftliche Zustimmung durch Emil AG nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergeben werden. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss oder bei schriftlicher Aufforderung durch Emil AG, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche ausgehändigte Daten und Informationen Emil AG zurückzusenden, allfällige Kopien oder elektronische Daten zu vernichten bzw. endgültig zu löschen. Insbesondere dürfen sämtliche Daten und Informationen einschliesslich Ideen nicht ausserhalb eines Auftrages weiter verwendet werden. Emil AG erwirbt sämtliche Rechte an allen im Rahmen der Auftragserfüllung durch sie geschaffene Arbeitsergebnisse. Davon erfasst sind auch alle Urheber- und Immaterialgüterrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte wie Patent- oder Lizenzrechte.

6 Zahlungsbedingungen 
Die Entschädigungshöhe wird schriftlich vereinbart. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Emil AG kann jederzeit angemessene Vorschüsse auf dem Honorar verlangen sowie Akontorechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen stellen. Emil AG ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang Leistungen zu erbringen. Das Verrechnungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

7 Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt des Kunden ist nur im Falle einer Leistungsunmöglichkeit infolge höherer Gewalt zulässig. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden sind folgende Anteile der vereinbarten Entschädigungshöhe (Annullationsentschädigung) geschuldet: Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 40 %, Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung:  60 %, Rücktritt bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 %, späterer Rücktritt: 100 %.  Emil AG kann alternativ den tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen, falls die bis zum Rücktritt aufgelaufenen Kosten und durch Emil AG erbrachten Leistungen die Annullationsentschädigung übersteigen.

8 Übergangsbestimmung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für bestehende Auftragsverhältnisse, wenn der Kunde von Emil AG schriftlich auf diesen Umstand hingewiesen wird und der Kunde nicht innert Monatsfrist nach erfolgter Mitteilung schriftlich die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt.

9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch Emil AG geändert oder ergänzt werden. Emil AG gibt diese Änderungen oder Ergänzungen dem Kunden bekannt. Ohne Widerspruch des Kunden gelten die Änderungen oder Ergänzungen innert Monatsfrist als genehmigt.

10 Gültigkeitsvorbehalt 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder sonst aus irgend einem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch andere, wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz der Emil AG.

Stand 01.06.2025